Intrastat-Export
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INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen
Rechtsgrundlagen für die Intrastat-Meldung
Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Mitgliedstaaten vorgeschriebene Meldeverpflichtung und beruht im Wesentlichen auf europäische Rechtsverordnungen. Diese Verordnungen sind in Deutschland unmittelbar geltendes Recht und werden durch nationale Gesetze ergänzt. Zu nennen sind hier das Bundesstatistikgesetz, das Außenhandelsstatistikgesetz und die Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung. Zu den Rechtsgrundlagen finden Sie weitere Ausführungen auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes. Die Intrahandelsstatistik ist in Deutschland als Zentralstatistik konzipiert, deren Organisation und Durchführung einzig dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden übertragen ist.